Weiterbildung im Rettungsdienst

Gemäß Sanitätergesetz (SanG) sind alle Sanitäter:innen verpflichtet, 16 Fortbildungsstunden innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Wir bieten unseren Mitarbeiter:innen daher individuelle Schulungsveranstaltungen zu diversen Notfallbildern bzw. Organisationsabläufen an. Sollten auch Sie aufgrund Ihrer Ausbildung Interesse an der Teilnahme an einer solchen Schulung haben, sind Sie gerne eingeladen, daran gegen geringe Kostenbeteiligung teilzunehmen.

Samariterbund-Notfallsanitäter bedient Geräte im Rettungswagen
Elektrisches Absauggerät LSU 4000
Samariterbund-Sanitäter misst Sauerstoffsättigung

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